Richtlinie für bei der Anlieferung beschädigte Möbel

Richtlinie für bei der Anlieferung beschädigte Möbel

1. Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für Möbel und Einrichtungsgegenstände, die über belmoriae.com von Verbrauchern bestellt und bei der Anlieferung beschädigt, unvollständig oder in einem möglicherweise mangelhaften Zustand übergeben werden.

Sie ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Versandrichtlinie, die Rückgabe- und Erstattungsrichtlinie sowie die gesetzlichen Mängelrechte. Zwingende Rechte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und den anwendbaren europäischen Verbraucherschutzvorschriften bleiben uneingeschränkt bestehen.

Diese Richtlinie gilt nicht als freiwillige Garantie. Eine Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich und gesondert als solche erklärt wurde.

2. Begriff des Anlieferungsschadens

Ein Anlieferungsschaden liegt insbesondere vor, wenn die Ware während des von belmoriae veranlassten Transports beschädigt wurde oder bei Übergabe nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entspricht.

Hierzu können insbesondere gehören:

• gebrochene, gerissene oder stark verformte Bauteile;

• erhebliche Stoß-, Druck- oder Durchstoßschäden;

• beschädigte tragende Verbindungselemente;

• fehlende oder unbrauchbare Montageteile;

• durchfeuchtete oder erheblich verschmutzte Ware;

• Schäden, die eine sichere oder bestimmungsgemäße Nutzung verhindern;

• eine unvollständige Lieferung wesentlicher Bestandteile.

Eine bloße Beschädigung der äußeren Verpackung stellt für sich allein keinen Sachmangel dar, sofern die Ware vollständig, sicher und vertragsgemäß geliefert wurde.

3. Gefahrübergang

Bei einem Verbrauchervertrag trägt belmoriae grundsätzlich das Risiko des zufälligen Verlusts oder der zufälligen Verschlechterung bis zur Übergabe der Ware an den Käufer oder an einen von ihm benannten empfangsberechtigten Dritten.

Beauftragt der Käufer aus eigener Initiative einen Transporteur, der nicht von belmoriae als Versandmöglichkeit angeboten wurde, gelten die gesetzlichen Sonderregelungen.

Eine Abstellgenehmigung, Garagenvereinbarung oder sonstige vom Käufer erteilte Zustellanweisung kann den Zeitpunkt der Übergabe beeinflussen. Entscheidend sind die konkreten Zustellumstände und die gesetzlichen Vorschriften.

4. Prüfung bei der Anlieferung

Der Käufer sollte die Anzahl der Packstücke, den äußerlich erkennbaren Verpackungszustand und offensichtliche Beschädigungen bei Übergabe prüfen, soweit dies ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist.

Erkennbare Schäden sollten nach Möglichkeit auf dem Zustellnachweis vermerkt und durch Fotos dokumentiert werden. Bei schweren sichtbaren Beschädigungen kann die Annahme unter Angabe des Grundes verweigert werden.

Eine vorbehaltlose Annahme oder eine unterlassene sofortige Schadensmeldung führt bei Verbrauchern nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Mängelrechte. Eine zeitnahe Dokumentation erleichtert jedoch die Zuordnung des Schadens zum Transport und verhindert Beweisschwierigkeiten.

5. Verhalten nach dem Öffnen

Die Verpackung ist vorsichtig und unter Verwendung geeigneter Werkzeuge zu öffnen. Schneidwerkzeuge dürfen nicht so eingesetzt werden, dass Oberflächen, Stoffe, Kabel oder Bauteile beschädigt werden.

Nach dem Auspacken sollte der Käufer die Ware vollständig prüfen und vorhandene Schäden vor der Montage dokumentieren.

Ein möglicherweise beschädigtes tragendes, elektrisches oder sicherheitsrelevantes Bauteil darf nicht montiert oder benutzt werden. Besteht Verletzungs-, Kipp-, Bruch- oder Brandgefahr, ist die Nutzung unverzüglich einzustellen.

Verpackungen, Schutzmaterialien, Versandetiketten und beschädigte Teile sollen bis zum Abschluss der ersten Prüfung aufbewahrt werden.

6. Schadensmeldung

Schadensmeldungen sind an **buyerassist@belmoriae.com** zu richten.

Die Mitteilung sollte möglichst enthalten:

• vollständigen Namen;

• Bestellnummer;

• Bezeichnung des betroffenen Artikels;

• Datum der Zustellung;

• Anzahl der betroffenen Packstücke;

• sachliche Beschreibung des Schadens;

• Fotos der gesamten Ware;

• Nahaufnahmen der Schadstelle;

• Fotos der Außen- und Innenverpackung;

• Foto des Versandetiketts;

• Angaben dazu, ob die Ware montiert oder benutzt wurde.

Soweit ein Video zur Darstellung eines Funktionsfehlers erforderlich ist, kann dieses ergänzend angefordert werden. Es werden nur Nachweise verlangt, die für die Prüfung geeignet, erforderlich und dem Käufer zumutbar sind.

7. Frist für die Meldung

Offensichtliche Transportschäden sollten möglichst unverzüglich nach der Zustellung gemeldet werden. Verdeckte Schäden sollten nach ihrer Entdeckung ohne vermeidbare Verzögerung angezeigt werden.

Diese organisatorische Empfehlung ist keine Ausschlussfrist für gesetzliche Gewährleistungsrechte. Gesetzliche Verjährungsfristen und Beweislastregeln bleiben maßgeblich.

Zeigt sich innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Zeitraums nach Gefahrübergang ein mangelhafter Zustand, gelten die gesetzlichen Vermutungs- und Beweislastregelungen.

8. Prüfung und Bearbeitungsablauf

Nach Eingang der Schadensmeldung erfolgt zunächst eine Zuordnungs- und Vollständigkeitsprüfung.

Die erste inhaltliche Prüfung erfolgt regelmäßig innerhalb von 3 bis 7 Werktagen, nachdem die erforderlichen Informationen vorliegen. Komplexe Fälle, Speditionsprüfungen oder technische Begutachtungen können zusätzliche Zeit erfordern.

belmoriae kann insbesondere:

• zusätzliche Fotos oder Angaben anfordern;

• Montage- oder Teilelisten abgleichen;

• den Versanddienstleister einbeziehen;

• eine technische Beurteilung veranlassen;

• die Abholung der Ware organisieren;

• eine Prüfung am Standort des Käufers oder im Lager veranlassen.

Eine Eingangsbestätigung oder vorläufige Einschätzung stellt noch kein Anerkenntnis einer Rechtspflicht dar.

9. Gesetzliche Nacherfüllung

Liegt ein Sachmangel vor, kann der Käufer nach den gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich zwischen der Beseitigung des Mangels und der Lieferung einer mangelfreien Ware wählen.

belmoriae kann die gewählte Art der Nacherfüllung nur verweigern, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, insbesondere wenn sie unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

Erforderliche Aufwendungen der berechtigten Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, werden nach den gesetzlichen Vorschriften von belmoriae getragen.

Bei Möbeln kann die Nacherfüllung je nach Art des Schadens insbesondere erfolgen durch:

• Lieferung eines Ersatzteils;

• Austausch eines Bauteils;

• fachgerechte Reparatur;

• Austausch des vollständigen Artikels;

• Abholung der mangelhaften Ware.

Der Käufer muss eigenständige Reparaturen oder die Beauftragung Dritter grundsätzlich vorab mit belmoriae abstimmen, sofern keine dringende Gefahrenabwehr erforderlich ist.

10. Rücktritt, Minderung und Erstattung

Rücktritt, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Der Nacherfüllung ist grundsätzlich Gelegenheit zu geben, soweit eine Fristsetzung nicht gesetzlich entbehrlich ist.

Eine sofortige vollständige Erstattung ist nicht in jedem Schadensfall geschuldet, wenn der Mangel durch eine zumutbare Reparatur oder Ersatzlieferung ordnungsgemäß behoben werden kann.

Wird eine Erstattung nach Prüfung freigegeben, erfolgt sie grundsätzlich über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel. Die Anweisung erfolgt regelmäßig innerhalb von 3 bis 7 Werktagen nach Freigabe und, soweit erforderlich, Eingang oder Abholnachweis der Ware.

Zusätzliche Bearbeitungszeiten von Banken oder Zahlungsdienstleistern liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von belmoriae.

11. Rücktransport und Abholung

Eine beschädigte Großmöbellieferung darf nicht ohne vorherige Abstimmung an die Geschäftsanschrift oder an eine eigenständig ausgewählte Adresse versandt werden.

belmoriae teilt bei einer berechtigten Rücknahme die Rücksendeadresse, Verpackungsanforderungen und Transportart mit oder organisiert eine Abholung.

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware für die vereinbarte Abholung zugänglich und transportsicher bereitzustellen. Eine Demontage ist nur erforderlich, wenn sie vereinbart, sicher möglich und dem Käufer zumutbar ist.

Kosten einer eigenmächtig gewählten, nicht erforderlichen oder unverhältnismäßig teuren Transportart können abgelehnt werden, soweit keine vorherige Zustimmung oder gesetzliche Erstattungspflicht besteht.

12. Abgrenzung der Verantwortungsbereiche

Verantwortung von belmoriae

belmoriae ist nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich, wenn die Ware bei Gefahrübergang einen Material-, Herstellungs-, Montage- oder Transportschaden aufweist oder wesentliche Teile fehlen.

Verantwortung des Versanddienstleisters

Die interne Verantwortlichkeit eines Transportdienstleisters gegenüber belmoriae berührt die gesetzlichen Ansprüche des Verbrauchers gegenüber belmoriae grundsätzlich nicht. Der Käufer ist nicht verpflichtet, seine gesetzlichen Mängelrechte ausschließlich gegenüber dem Transportdienstleister geltend zu machen.

Verantwortung des Käufers

Nicht als Anlieferungsschaden gelten Beschädigungen, die nach der Übergabe ausschließlich durch unsachgemäßes Öffnen, fehlerhafte Montage, Überlastung, eigenmächtige Veränderung, ungeeignete Reinigungsmittel oder zweckwidrige Nutzung verursacht wurden.

Umgebungsbedingte Schäden

Quellen, Schwinden, Verziehen, Schimmelbildung, Rissbildung oder Verfärbungen infolge übermäßiger Luftfeuchtigkeit, extremer Trockenheit, Wassereinwirkung, erheblicher Temperaturschwankungen, ungeeigneter Lagerung oder langfristiger direkter Sonneneinstrahlung gelten grundsätzlich nicht als Transportschäden.

Dies gilt nicht, soweit ein bereits bei Gefahrübergang vorhandener Sachmangel für die Veränderung ursächlich war.

13. Natur- und materialbedingte Eigenschaften

Bei Massivholz, Furnier, Holzwerkstoffen, Stoffen, Polsterungen und handwerklich bearbeiteten Möbeln können natürliche oder fertigungsbedingte Unterschiede auftreten.

Hierzu zählen insbesondere:

• Maserungen und Aststellen;

• Poren und mineralische Einlagerungen;

• geringfügige Farb- und Strukturunterschiede;

• materialübliche Maßtoleranzen;

• natürliche Stofffalten;

• Flor- und Nahtabweichungen;

• unterschiedliche Farbwirkung je nach Licht und Bildschirmdarstellung.

Solche Merkmale stellen keinen Schaden dar, sofern die vereinbarte Beschaffenheit, Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigt werden.

14. Unvollständige Lieferungen

Fehlen Bauteile, Beschläge oder Zubehör, ist anhand der Teile- und Packliste zu prüfen, ob sich die Lieferung auf mehrere Sendungen verteilt.

Der Käufer soll sämtliche Packstücke vollständig kontrollieren und fehlende Teile unter Angabe der jeweiligen Positionsnummer melden.

Bei bestätigter Unvollständigkeit werden die fehlenden Teile im Rahmen der gesetzlichen Nacherfüllung bereitgestellt. Die Entsorgung vorhandener Teile ist bis zur Klärung zu vermeiden.

15. Ablehnung oder Einschränkung eines Anspruchs

Eine konkrete Forderung kann abgelehnt oder eingeschränkt werden, wenn nach sachlicher Prüfung feststeht, dass:

• kein Schaden oder Sachmangel vorliegt;

• ausschließlich eine natürliche Materialeigenschaft beanstandet wird;

• der Schaden erst nach Gefahrübergang durch den Käufer verursacht wurde;

• die gemeldete Ware nicht der Bestellung entspricht;

• angeforderte, zumutbare Informationen trotz Erinnerung nicht vorgelegt werden;

• eine eigenmächtige Veränderung die Schadenursache nicht mehr zuverlässig feststellen lässt;

• die verlangte Art der Nacherfüllung unmöglich oder gesetzlich unverhältnismäßig ist;

• ein Anspruch verjährt oder aus einem anderen gesetzlichen Grund ausgeschlossen ist.

Eine Ablehnung wird unter Angabe der wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitgeteilt. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

16. Datenschutz

Personenbezogene Daten, Fotos, Videos und Kommunikationsinhalte werden nur verarbeitet, soweit dies zur Prüfung, Abwicklung und Dokumentation des Schadensfalls, zur Vertragsdurchführung, zur Betrugsprävention oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

Daten können im erforderlichen Umfang an Versanddienstleister, Gutachter, Reparaturunternehmen, Zahlungsdienstleister, Versicherer oder Rechtsberater übermittelt werden.

Auf Bildaufnahmen sollten nach Möglichkeit keine unbeteiligten Personen, persönlichen Dokumente, Zahlungsdaten oder sonstigen nicht erforderlichen privaten Informationen erkennbar sein.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von belmoriae.

17. Einwendungen und Beschwerden

Ist der Käufer mit dem Prüfergebnis nicht einverstanden, kann er eine erneute Prüfung unter Angabe der Bestellnummer verlangen.

Die Einwendung soll die beanstandete Entscheidung, die abweichende Sachverhaltsdarstellung und gegebenenfalls zusätzliche Nachweise enthalten.

Kann eine Streitigkeit nicht unmittelbar beigelegt werden, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Verbraucherstreitbeilegung. Soweit eine gesetzliche Hinweispflicht besteht, wird dem Verbraucher nach erfolgloser interner Klärung eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle unter Angabe ihrer Anschrift und Internetseite benannt.

belmoriae ist, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht, derzeit nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Das Recht, zuständige Behörden, Verbraucherschutzeinrichtungen oder Gerichte anzurufen, bleibt unberührt.

18. Widerrufsrecht und reguläre Rückgabe

Das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen besteht unabhängig von einer Schadensmeldung nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen.

Bei einer berechtigten Mängelanzeige trägt belmoriae die notwendigen Kosten der Nacherfüllung. Bei einer Rückgabe ohne Mangel im Rahmen des Widerrufsrechts richtet sich die Kostentragung nach der Widerrufsbelehrung und der Rückgabe- und Erstattungsrichtlinie.

Die reguläre Bearbeitungszeit einer Bestellung beträgt 1 bis 3 Werktage. Die voraussichtliche Lieferzeit beträgt 7 bis 13 Werktage.

Bei einem Bestellwert von mindestens 177,99 EUR fallen keine regulären Versandkosten an. Bei einem Bestellwert unter 177,99 EUR beträgt die reguläre Versandkostenpauschale 17,99 EUR.

Diese Versandkostenregelung beschränkt nicht die gesetzliche Verpflichtung von belmoriae, erforderliche Kosten einer berechtigten Nacherfüllung zu tragen.

19. Änderungen und rechtliche Wirkung

Diese Richtlinie kann mit Wirkung für zukünftige Bestellungen angepasst werden, wenn gesetzliche Anforderungen, logistische Abläufe oder Prüfverfahren geändert werden.

Für einen Schadensfall gelten die bei Vertragsschluss wirksam einbezogenen Vertragsbedingungen und die zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Spätere Änderungen beschränken bereits entstandene Rechte nicht rückwirkend.

Sollte eine Bestimmung dieser Richtlinie ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

20. Kontaktinformationen

Schadensmeldungen, Nachweise, Rückfragen und Einwendungen sind über die folgenden Kontaktdaten einzureichen:

belmoriae

E-Mail: **buyerassist@belmoriae.com**

Telefon: +1 847 469 3537

Anschrift: 2110 S 7TH AVE MAYWOOD, IL 60153

Geschäftszeiten nach mitteleuropäischer Zeit

Montag bis Freitag: 09:00–17:00 Uhr

Samstag, Sonntag und gesetzliche Feiertage: geschlossen

Zur Zuordnung einer Schadensmeldung sollen die Bestellnummer, eine Beschreibung des Schadens und die erforderlichen Bildnachweise beigefügt werden.